Anreize, Investitionsbeitrag, einmalige Vergütung für Photovoltaikanlagen, Bundesanreiz, kantonaler Anreiz

FÖRDERUNG

FÖRDERUNG

Um das festgelegte Ziel der Energiestrategie 2050 zu erreichen, will die Schweiz in den kommenden Jahren die Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen, wie Sonnenenergie, Wasserkraft und Geothermie, stark steigern. Bisher sind Forderungen durch den Bund, und in einigen Fällen, durch die Kantonen und die Gemeinden gesetzt. Die Forderungen sind kumulierbar

Bisher sind Forderungen durch den Bund, und in einigen Fällen, durch die Kantonen und die Gemeinden gesetzt. Die Forderungen sind kumulierbar
Die Anreize sind kumulierbar

BUNDESFÖRDERUNG

Ab 2018, ist Pronovo AG die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien des Bundes.
Mit einer Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag.   Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden in zwei unterschiedlichen Programmen gewährt:

  • Einmalvergütungen   für kleine  Photovoltaikanlagen  (KLEIV)
    mit einer Leistung von weniger als <100 kWp .
  • Einmalvergütungen für grosse    Photovoltaikanlagen  (GREIV)
    mit einer Leistung  ab 100 kWp.

FÖRDERUNG = LEISTUNG (KWP) X 380CHF + 700CHF

Neue Photovoltaik-Anlagen werden seit 2018 ausschliesslich mit Einmalvergütungen gefördert. Die Einmalvergütung setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag zusammen. Die Ansätze von Grund- und Leistungsbeitrag sind von der Energieförderungsverordnung (EnFV) festgelegt und betragen höchstens 30 Prozent der bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen.
Erweiterungen von bereits mit einer Einmalvergütung geförderten Anlagen haben kein Anrecht mehr auf einen Grundbetrag.

Die Bundesförderungen betragen höchstens 30 Prozent der bei der Inbetriebnahme

Erkundigen Sie sich bei uns, ob Ihre Gemeinde oder Ihr Kanton weitere Anreize bietet